Mitgliedsanträge
Hier finden sie den Mitgliedsantrag zum Verein Medizin und Menschlichkeit. Um Mitglied zu werden bitten wir sie den Antrag auszufüllen und an unsere Vereinsadresse zu senden:
Venusweg 1
85609 Aschheim
c/o Philipp Becker
Wenn sie dem Verein etwas gutes tun wollen und nicht als aktives Mitglied beitreten möchten, dann gibt es auch die Möglichkeit als Fördermitglied beizutreten!
Wir bitten Sie §3 aus unserer Satzung zu beachten:
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder sein.
(2) Ordentliches Mitglied können nur natürliche Personen werden.
(3) Beschränkt Geschäftsfähige, also auch Minderjährige, können nur mit
schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden.
(4) Förderndes Mitglied kann sowohl jede natürliche, volljährige
Person, als auch jedejuristische Person, Körperschaft oder Anstalt
werden. Als förderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer für den
Verein Geld- oder Sachzuwendungen oder unentgeltliche Dienstleistungen
erbringt.
(5) Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die
sich besondere Verdienste um die vom Verein verfolgten Belange erworben
haben.
(6) Zur Aufnahme eines Ordentlichen Mitgliedes ist dessen schriftlicher
Aufnahmeantrag an den Verein erforderlich. Der Vorstand entscheidet
über die Aufnahme. Die Entscheidung, als auch die Ablehnung des
Antrages, kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Gegen einen
ablehnenden Bescheid des Vorstandes kann der Auftragsteller innerhalb
eines Monats ab Zugang des Bescheids eine schriftliche Beschwerde beim
Vorstand einlegen. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste
ordentliche Mitgliederversammlung.
(7) Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand.
Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die
Mitgliederversammlung.
