Mitgliedsanträge

 

 

Hier finden sie den Mitgliedsantrag zum Verein Medizin und Menschlichkeit. Um Mitglied zu werden bitten wir sie den Antrag auszufüllen und an unsere Vereinsadresse zu senden:

 

Venusweg 1

85609 Aschheim

c/o Philipp Becker

 

Wenn sie dem Verein etwas gutes tun wollen und nicht als aktives Mitglied beitreten möchten, dann gibt es auch die Möglichkeit als Fördermitglied beizutreten!

 

Mitglied

 

förderndes Mitglied

 

 

 

Wir bitten Sie §3 aus unserer Satzung zu beachten:

 

§ 3 Mitgliedschaft


(1) Mitglieder des Vereins können ordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder sein.
(2) Ordentliches Mitglied können nur natürliche Personen werden.
(3) Beschränkt Geschäftsfähige, also auch Minderjährige, können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden.
(4) Förderndes Mitglied kann sowohl jede natürliche, volljährige Person, als auch jedejuristische Person, Körperschaft oder Anstalt werden. Als förderndes Mitglied kann aufgenommen werden, wer für den Verein Geld- oder Sachzuwendungen oder unentgeltliche Dienstleistungen erbringt.
(5) Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um die vom Verein verfolgten Belange erworben haben.
(6) Zur Aufnahme eines Ordentlichen Mitgliedes ist dessen schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein erforderlich. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Entscheidung, als auch die Ablehnung des Antrages, kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstandes kann der Auftragsteller innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids eine schriftliche Beschwerde beim Vorstand einlegen. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
(7) Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand. Über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung.